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申論題資訊

試卷:110年 - 110 外交特種考試_三等_外交領事人員類科德文組:外國文(含新聞書信撰寫與編譯)(德文)#101101
科目:外國文(含新聞書信撰寫與編譯)(德文)
年份:110年
排序:0

申論題內容

一、Übersetzen Sie den folgenden Text ins Chinesische! 德翻中(25 分)
 In Deutschland ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Laut Artikel 12 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Doch selbst die freie Berufswahl kann Grenzen haben. Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeitsvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten. Viele dieser Vertragsregelungen sind zu scharf formuliert, sodass sie die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers beeinträchtigen, wie etwa ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot. Eine solche Klausel ist rechtswidrig. Es besteht daher keine Pflicht, den Arbeitgeber über ein rechtmäßiges Nebengewerbe zu informieren. Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag dennoch die Genehmigung vor, so muss der Arbeitnehmer ihm den Nebenberuf mitteilen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere dann vor, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Nebentätigkeit in eine Wettbewerbssituation mit seinem Arbeitgeber treten. In diesem Fall kann der Arbeitgeber ihm die Nebentätigkeit problemlos untersagen und ihn sogar bei Missachtung des Verbots entlassen.